Das wird von der Unfallversicherung im Fußball ersetzt

Das Thema der Unfallversicherung im Fußball ist für den Laien nicht immer leicht zu durchschauen. Dennoch handelt es sich für jeden (Amateur-)Sportler um eine hochrelevante Frage. Wer zahlt, wenn ich nach einem Zusammenprall beim Kopfball eine Gehirnerschütterung davontrage? Oder mir der gegnerische Spieler bei seiner Notbremse das Schien- und Wadenbein bricht? Keine schönen Fragen, aber sie stellen sich leider tagtäglich. Denn insgesamt gibt es in Deutschland rund 1,5 Millionen Sportunfälle pro Jahr, von denen sich ungefähr jeder Dritte auf dem Fußballplatz ereignet. Wir wollen euch daher – in gewohnter Kürze – die wichtigsten Informationen für den Fall der Fälle an die Hand geben.

 

Unfallversicherung im Fußball

 

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Welche Arten von Unfallversicherungen gibt es?

Bei Unfallversicherungen ist zwischen der gesetzlichen und der privaten Unfallversicherung zu unterscheiden. Die gesetzliche Unfallversicherung gilt dabei grundsätzlich nur für Berufsspieler, also Profifußballer, die nach dem Versicherungsrecht als Arbeitnehmer gelten. In Ausnahmefällen haftet die gesetzliche Unfallversicherung auch für einen Unfall im Rahmen des Betriebssports eines Unternehmens. Hierfür gelten jedoch strenge Voraussetzungen, wobei insbesondere ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Arbeit und Betriebssport bestehen muss und der Teilnehmerkreis auf Mitarbeiter des jeweiligen Unternehmens begrenzt sein muss.

Die private Unfallversicherung bietet dagegen vor allem Amateurfußballern den umfassendsten Schutz. Sofern ein Fußballer Mitglied eines Vereins ist, ist er über die “Gruppen-Versicherung” des Vereins, die sich wiederum aus der Sportversicherung des zuständigen Landessportbundes ergibt, privat unfallversichert. Allerdings deckt diese Unfallversicherung nur eine Grundversorgung ab. Für schwere Folgeschäden greift sie dagegen nicht. Hierfür muss ein Amateurfußballer nochmal seine eigene, private Unfallversicherung abschließen.

 

Begriff des Sportunfalls

Sicher fragt ihr euch, wann ein Unfall überhaupt ein “Sportunfall”  nach dem Versicherungsrecht ist? Grundsätzlich wird ein Sportunfall definiert als ein Ereignis, welches plötzlich von außen auf den Körper einwirkt und durch das der Sportler eine unfreiwillige Gesundheitsschädigung erleidet. Nach dem erweiterten Unfallbegriff werden zudem Unfälle, die aus einer erhöhten Kraftanstrengung oder einer (anderen) Eigenbewegung entstehen, erfasst. Beispiele hierfür sind Zerrungen und Verrenkungen.

Sofern ihr eine private Unfallversicherung – egal ob als Verantwortlicher für einen Verein oder für euch selbst – abschließt, solltet ihr unbedingt auf das Kleingedruckt achten. Denn die Versicherungsunternehmen definieren Sportunfälle nicht immer einheitlich und schließen zudem oft die Verletzung einzelner Körperteile aus der Versicherung aus. Das trifft im Besonderen auf die vielfach geplagten Bandscheiben und den Meniskus zu.

 

Unfall im Fußballverein – wer zahlt?

Die ärztliche Versorgung sowie gegebenenfalls die Kosten einer stationären Behandlung übernimmt – wie bei den meisten anderen Unfällen – die gesetzliche oder private Krankenversicherung. Invaliditätsleistungen, Krankenhaustagegeld und Unfallrente wird in der Regel von der oben bereits erwähnten Sportunfallversicherung des Vereins übernommen. Wichtig: Die Versicherung des Vereins zahlt bei allen Unfällen mit Vereinsbezug, also auch bei einem Unfall auf dem Weg zum oder vom Training oder einer anderen Aktivität des Vereins.

Nicht abgedeckt sind bisher z.B. bestimmte Reha-Maßnahmen oder kosmetische Operationen. Ebenso nicht übernommen werden bei ganz schlimmen Verletzungen Prothesen sowie der barrierefreie Umbau eines Hauses oder Auto. All diese Leistungen lassen sich nur über eine privat abgeschlossene Unfallversicherung abdecken.

👉 Tipp: Eine schöne Übersicht darüber, was die Unfallversicherung beim Sport ersetzt und was nicht, findet ihr auch in diesem schön aufbereiteten Beitrag von der Allianz.

Im Übrigen sei noch erwähnt, dass die Sportunfallversicherung eines Vereins auch eine Haftpflichtversicherung enthält. Diese schützt einen Sportler beispielsweise, wenn er bei einem Foul einen anderen Spieler verletzt.

👉Tipp: Wann ein Foul rechtlich zu einem Anspruch auf Schadensersatz gegen den Foulenden führt oder gar stafbar ist, erfahrt ihr in diesem lesenswerten juristischen Beitrag von Lexoni.

 

Fazit zur Unfallversicherung im Fußball

Bei der Unfallversicherung im Fußball handelt es sich im Einzelnen um ein etwas sperriges Thema. Dennoch sind die wichtigsten Grundsätze recht leicht verständlich. Jeder Amateurfußballer sollte sich bei Gelegenheit einmal Gedanken zu diesem Thema machen. Alle Kicker eines Vereins sind über die Sportunfallversicherung des Vereins grundversorgt. Fußballer einer Betriebssportmannschaft – je nach Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen – gegebenenfalls sogar über die gesetzliche Unfallversicherung.

Reine Freizeitkicker (ohne Vereinsmitgliedschaft) müssen sich um ihren Versicherungsschutz dagegen selbst kümmern. Gleiches gilt für alle, die über die Grundversorgung hinaus privat mit einer privaten Unfallversicherung im Fußball für besonders schwere und langwierige Folgeschäden vorsorgen wollen.

 


Quellen:

https://moneymeets.com/news/unfallversicherung-fussball/.

https://lexoni.de/magazin/foul-im-fussball-rechtliche-folgen/.

https://www.nuernberger.de/gewerbe/ratgeber/schaden/sportunfall-im-verein-wer-zahlt/.

https://www.allianz.de/vorsorge/unfallversicherung/sportunfaelle/.

Categories: Allgemein

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